Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter »Datenschutz«
Impressum
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- reCAPTCHA (Kontaktformular)
Targeting Cookies
- Facebook Pixel

WINLINE LOHN - "CORONA-KURZARBEIT"

vom 30.03.2020

Inhaltsverzeichnis
    header6

    Wichtigen Informationen zum WinLine LOHN betreffend "Corona-Kurzarbeit"

    Das Patch-Update 10.5 (10005.22) steht bereits zur Verfügung. Wir möchten Ihnen sämtliche Dokumentationen zur Einrichtung und Handhabung der Kurzarbeit als Download bereitstellen, damit Sie sich optimal vorbereiten können.

     

    Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die COVID-19-Kurzarbeit (kurz "Corona-Kurzarbeit") noch nicht final definiert ist. Es ist noch keine endgültige Regelung seitens der zuständigen Behörden veröffentlicht worden! Die aktuell in der WinLine umgesetzten diesbezüglichen Programmlogiken basieren auf dem aktuellen Wissenstand und sollen Ihnen die Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeit erleichtern.

    Bitte klären Sie die genauen Abrechnungsmodalitäten für Ihr Unternehmen direkt mit Ihrem Steuerberater ab.

    Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung unter Berücksichtigung der Kurzarbeit nur mit einer rechtskräftigen Bestätigung (AMS) abgerechnet werden darf.

     

    Liegt noch keine Bestätigung zur Kurzarbeit vor, gibt es zwei alternative Szenarien, wie die Abrechnung für den März durchgeführt werden kann:

     

    Abrechnung ohne Kurzarbeit:

    In diesem Fall würde der März "normal" abgerechnet werden, wobei die Kurzarbeit dann im April aufgerollt werden muss. Der für März zu viel ausgezahlte Bezugsteil wird dann entsprechend einbehalten. Bei dieser Vorgehensweise empfiehlt sich eine Info an die Mitarbeiter, damit sie entsprechend vorbereitet sind. In dem Zusammenhang ist allerdings darauf zu achten, dass eventuell berücksichtigte und überwiesene Pfändungen nicht "zurückgeholt" werden können.

     

    Akonto-Zahlung:

    Dabei wird eine Akonto-Zahlung ohne Erfassung von Lohnarten durchgeführt, wobei sich die Zahlung am letzten Netto orientieren kann. In diesem Fall sind die Mitarbeiter ebenfalls zu informieren, dass die tatsächliche Abrechnung (die für die Erstellung der mBGM benötigt wird) mit den richtigen Werten erst im April erfolgen kann.

     

    Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass ausschließlich der Endanwender für die Richtigkeit der an Dritte weitergegebenen Daten haftet und verweisen ergänzend auf die geltenden AGBs bzw. Lizenzvereinbarungen.

     

    Inhalt Patch Version 10.5 (10005.22)

    Im Patch 10005.22 sind bereits folgende Änderungen - sofern bekannt - implementiert:

    • Importmöglichkeit der aktuell gültigen KUG Pauschalsätze
    • Assistent zur Ermittlung des Brutto vor KUG inkl. Ausgabe in MS-Excel
    • Neue Formelfunktionen, mit denen z.B. der 80/85/90-%ige Anteil des letzten Netto ermittelt werden kann

    Details zu den jeweiligen Funktionen finden Sie in den nachfolgend angeführten WhitePapers. 

     

    Nützliche Downloadlinks zur Einrichtung und Handhabung

    Detaillierte Beschreibungen zur Kurzarbeit im WinLine LOHN finden Sie in den nachfolgend für Sie zum Download bereitgestellten WhitePapers:

     

    Checkliste Einrichtung Kurzarbeit

    WhitePaper - "Corona-Kurzarbeit" Einrichtung

    WhitePaper - "Corona-Kurzarbeit" Abrechnung

    WinLine LOHN Formeln

     

    Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!