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Information zur NIS2-Richtlinie

vom 23.09.2024

Inhaltsverzeichnis

    Cyber-Bedrohungen entwickeln sich ständig weiter, und die neue NIS2-Richtlinie bringt strengere Vorschriften und einen breiteren Anwendungsbereich. Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist eine EU-weite Regelung, die die Cybersicherheit in Europa stärken soll. Sie baut auf der ersten NIS-Richtlinie von 2016 auf, wurde jedoch angepasst, um den steigenden Bedrohungen in der digitalen Welt besser zu begegnen.

     

    Ziel

    Die NIS2-Richtlinie soll sicherstellen, dass kritische Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, Verkehr und digitale Infrastrukturen besser vor Cyberangriffen geschützt sind.

     

    Wer ist betroffen?

    Mehr Unternehmen und Organisationen fallen unter die NIS2, da die Liste der betroffenen Sektoren erweitert wurde. Das bedeutet, dass auch kleine und mittlere Unternehmen in kritischen Bereichen strenge Cybersicherheitsvorgaben erfüllen müssen.

     

    Pflichten der Unternehmen

    Sie müssen starke Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um sich gegen Cyberangriffe zu schützen. Dazu gehört, dass Unternehmen schnell auf Sicherheitsvorfälle reagieren, Berichte an Behörden abgeben und regelmäßige Risikoanalysen durchführen.

     

    Strafen

    Bei Nichteinhaltung können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die NIS2 sieht schärfere Strafen als die ursprüngliche Richtlinie vor, um sicherzustellen, dass Cybersicherheit ernst genommen wird.

     

    Kooperation zwischen den Staaten

    Die Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern, um gemeinsam auf Cyberbedrohungen reagieren zu können.

     

    Insgesamt ist NIS2 ein Versuch, die digitale Sicherheit auf EU-Ebene zu erhöhen, indem klare Regeln und Pflichten für Unternehmen und Staaten festgelegt werden.

     

    Die NIS2-Richtlinie muss von den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Cybersicherheitsanforderungen auch in Österreich. Bis dahin muss das österreichische Parlament entsprechende Gesetze beschließen, um die Vorgaben der NIS2-Richtlinie in nationales Recht zu integrieren. 

    Unternehmen und Organisationen, die unter die Richtlinie fallen, müssen sich also bis spätestens Ende 2024 auf die neuen Vorschriften vorbereiten. 

     

     

    NIS2 - BIG10

     

    Die "NIS2 BIG10" bezieht sich auf die zehn zentralen Anforderungen der NIS2-Richtlinie, die besonders relevant für Unternehmen und Organisationen sind. Diese Punkte legen den Fokus auf die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen, die ergriffen werden müssen, um die Cybersicherheit in den betroffenen Sektoren zu gewährleisten. 

     

    1. Sicherheitsstrategie

    Unternehmen müssen eine klare Sicherheitsstrategie entwickeln, die Cybersicherheitsrisiken minimiert.

     

    2. Risikomanagement

    Regelmäßige Risikobewertungen und die Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen sind vorgeschrieben.

     

    3. Netzwerksicherheit

    Schutz der Netzwerkinfrastruktur durch geeignete Maßnahmen gegen Cyberangriffe.

     

    4. Systemwartung

    Regelmäßige Updates und Patches der Systeme und Software, um Schwachstellen zu beheben.

     

    5. Identitäts- und Zugangsmanagement

    Sicherstellung, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf sensible Daten und Systeme haben.

     

    6. Sicherheitsüberwachung

    Unternehmen müssen Systeme einrichten, um Sicherheitsvorfälle zu erkennen und schnell darauf zu reagieren.

     

    7. Vorfallmeldung

    Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb einer bestimmten Frist an die zuständigen Behörden gemeldet werden.

     

    8. Business Continuity

    Unternehmen müssen Pläne haben, um nach einem Sicherheitsvorfall weiterhin arbeiten zu können (Notfallpläne).

     

    9. Schulungen und Sensibilisierung

    Mitarbeiterschulungen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins sind erforderlich.

     

    10. Berichterstattung und Audit

    Regelmäßige Audits und Berichte zur Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen sind verpflichtend.

     

    Offizielle Anlaufstelle in Österreich 

    https://www.nis.gv.at/ 


    Bei Fragen zur Umsetzung steht ihnen unser Technik-Team gerne zur Verfügung. 

    Gerald Schimpl
    Gerald Schimpl
    Leitung EDV Technik, Prokurist
    Walter Kirchmayr
    Walter Kirchmayr
    EDV Technik Vertrieb / zertifizierter Datenschutzbeauftragter
    Andreas Ittensammer
    Andreas Ittensammer
    EDV Technik und Support
    Ing. Christopher Schinnerl
    Ing. Christopher Schinnerl
    EDV Technik und Support
    David Herrmann
    David Herrmann
    EDV Technik und Support
    Florian Großauer
    Florian Großauer
    Auszubildender IT-Technik
    Florian Rabeder
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    EDV Technik und Support
    Lukas Derntl
    Lukas Derntl
    Auszubildender IT-Technik
    Ing. Manuel Redl
    Ing. Manuel Redl
    EDV Technik und Support | Lehrlingsausbildung
    Marcel Millecker
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    EDV Technik und Support
    Markus Kirchhofer
    Markus Kirchhofer
    EDV Technik und Support
    Oliver Krenn
    Oliver Krenn
    Auszubildender IT-Technik
    Peter Voglhofer
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    EDV Technik und Support
    Sebastian Reichinger-Ortner
    Sebastian Reichinger-Ortner
    EDV Technik und Support
    Sebastian Stöbich
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    EDV Technik und Support | Lehrlingsausbildung