Cyber-Bedrohungen entwickeln sich ständig weiter, und die neue NIS2-Richtlinie bringt strengere Vorschriften und einen breiteren Anwendungsbereich. Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist eine EU-weite Regelung, die die Cybersicherheit in Europa stärken soll. Sie baut auf der ersten NIS-Richtlinie von 2016 auf, wurde jedoch angepasst, um den steigenden Bedrohungen in der digitalen Welt besser zu begegnen.
Ziel
Die NIS2-Richtlinie soll sicherstellen, dass kritische Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, Verkehr und digitale Infrastrukturen besser vor Cyberangriffen geschützt sind.
Wer ist betroffen?
Mehr Unternehmen und Organisationen fallen unter die NIS2, da die Liste der betroffenen Sektoren erweitert wurde. Das bedeutet, dass auch kleine und mittlere Unternehmen in kritischen Bereichen strenge Cybersicherheitsvorgaben erfüllen müssen.
Pflichten der Unternehmen
Sie müssen starke Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, um sich gegen Cyberangriffe zu schützen. Dazu gehört, dass Unternehmen schnell auf Sicherheitsvorfälle reagieren, Berichte an Behörden abgeben und regelmäßige Risikoanalysen durchführen.
Strafen
Bei Nichteinhaltung können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die NIS2 sieht schärfere Strafen als die ursprüngliche Richtlinie vor, um sicherzustellen, dass Cybersicherheit ernst genommen wird.
Kooperation zwischen den Staaten
Die Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern, um gemeinsam auf Cyberbedrohungen reagieren zu können.
Insgesamt ist NIS2 ein Versuch, die digitale Sicherheit auf EU-Ebene zu erhöhen, indem klare Regeln und Pflichten für Unternehmen und Staaten festgelegt werden.
Die NIS2-Richtlinie muss von den EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Österreich, bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Cybersicherheitsanforderungen auch in Österreich. Bis dahin muss das österreichische Parlament entsprechende Gesetze beschließen, um die Vorgaben der NIS2-Richtlinie in nationales Recht zu integrieren.
Unternehmen und Organisationen, die unter die Richtlinie fallen, müssen sich also bis spätestens Ende 2024 auf die neuen Vorschriften vorbereiten.