Die neue Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung 2022, BGBl. II Nr. 305/2022 definiert ab dem Berichtsjahr 2021 die Saldenliste als eine neue Meldemöglichkeit an die Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria). Diese neue Meldeschiene insbesondere für Kapitalgesellschaften wurde von Statistik Austria eingerichtet, damit Unternehmen ihre Meldungen möglichst effizient und zeitsparend erstatten können.
Für die nun aktuelle Meldung der Leistungs- und Strukturerhebung 2021 werden folgende elektronische Möglichkeiten zur Verfügung stehen:
- eQuest: Für Unternehmen, welche nicht mittels Saldenliste melden und für Spezialmerkmale (z.B. Umweltmerkmale, Aufschlüsselung der Umsatzerlöse, siehe oben).
- Saldenliste: Importschnittstelle für den Upload einer XML-Datei, falls in der verwendeten Buchhaltungssoftware die technischen Voraussetzungen für die Übermittlung des XML mittels WebService nicht gegeben sind.
Das Berichtsjahr 2021 dient für die Unternehmen generell als Übergangszeitraum, damit den Unternehmen genügend Zeit für die Implementierung bleibt. Damit ist auch aktuell die Meldung für das Jahr 2021 mittels eQuest zulässig. Nähere Informationen zu den aktuellen Meldemöglichkeiten finden Sie auf: www.statistik.at.
Auf Grund der späten Versendung der Meldeaufforderungen und den umfassenden Änderungen im Berichtsjahr 2021 wird die Meldefrist unbeschadet des gesetzlichen Meldetermins bis 31. Oktober 2022 verlängert. Zusätzlich kann per E-Mail um nochmalige Verlängerung auf Jahresende angesucht werden.
Für die WinLine wird es bis Jahresende 2022 eine entsprechende Lösung geben, die mittels Schnittstelle für die Generierung der Meldung und deren Datenübermittlung an die Statistik Austria sorgt. Weitere Infos folgen zeitgerecht.