Das von der österreichischen Bundesregierung präsentierte Maßnahmenpaket "Zusammen in die Zukunft" unterstützt die Branchen Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros und -veranstalter, Busunternehmen, Modehandel und die Veranstaltungsbranche.
Es beinhaltet auch Entlastungs- und Investitionsmaßnahmen für Unternehmen aller Größen.
Folgende Eckpunkte wurden angekündigt:
Zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen:
- Gewinn-/Verlustverteilung
- Zeitlich befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrags, das bedeutet einen einmaligen Rücktrag von Verlusten aus 2020 in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018.
- Zeitlich befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrags, das bedeutet einen einmaligen Rücktrag von Verlusten aus 2020 in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018.
- Fixkostenzuschuss
- Verlängerung um 6 Monate sowie Anpassung der Umsatzgrenzen.
- Verlängerung um 6 Monate sowie Anpassung der Umsatzgrenzen.
- Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomie und Kultur
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % auf Speisen und Getränke in der Gastronomie sowie für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und im publizistischen Bereich.
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % auf Speisen und Getränke in der Gastronomie sowie für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und im publizistischen Bereich.
- Kreditmoratorium
- Für besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Reiseveranstalter werden Erleichterungen mittels eines Kreditmoratoriums ermöglicht. Der Staat übernimmt temporär Kreditrückzahlungen, bis die Raten zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden können.
- Für besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Tourismus und Reiseveranstalter werden Erleichterungen mittels eines Kreditmoratoriums ermöglicht. Der Staat übernimmt temporär Kreditrückzahlungen, bis die Raten zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden können.
- Verlängerung der Steuerstundungen bis zum 15.1.2021.
Zur Förderung von Investitionen:
- Investitionsprämie
- Für Wirtschaftsgüter, die zwischen 1.9.2020 – 28.2.2021 angeschafft werden, gibt es eine Investitionsprämie in der Höhe von 7 %, ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen.
- Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science gilt der Prämiensatz in der Höhe von 14 %.
- Degressive Abschreibung
- Investitionen können ab 1.7.2020 bereits im ersten Jahr in der Höhe von 30 % abgeschrieben werden.
- Investitionen können ab 1.7.2020 bereits im ersten Jahr in der Höhe von 30 % abgeschrieben werden.
- Stärkung Eigenkapital ("Eigenkapitalfonds")
- Ein Konzept für die Erhöhung der Eigenkapitalquote für KMUs ist für die nächsten Wochen angekündigt.
- Ein Konzept für die Erhöhung der Eigenkapitalquote für KMUs ist für die nächsten Wochen angekündigt.
- Zusätzliche Investitionen:
- Sanierungsoffensive: Steuerliche Anreize/Förderung für Investitionen in thermisch-energetische Sanierung, Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private, Abbau rechtlicher Barrieren im Wohn- und Mietrecht.
- Ausbau erneuerbare Energie/"Eine-Million-Dächer"-Programm: Ausbau solarthermischer Anlagen, Energie-Gemeinschaftsanlagen, Ausbau und Dekarbonisierung Nah- und Fernwärme, Förderung von Kleinanlagen und Förderung von Photovoltaik.
- "Investitionsprogramm Bundesgebäude": Investitionen in Infrastruktur der bestehenden Gebäude sowie Entwicklung neuer moderner und umweltschonender Gebäude.
- Investitionen in klimafreundliche Innovationen & Industrien: Aufstockung von Investitionsprogrammen mit positivem Effekt auf Umwelt und Klima sowie von Beteiligungen an europäischen Forschungsinitiativen wie Call Vorzeige Region Energie, IPCEI Batterien, IPCEI Wasserstoff.
- Anreiz für Reparaturleistungen: Senkung der Umsatzsteuer für Reparaturleistungen auf 13 %.
- Breitbandausbau: zweite Breitbandmilliarde zur Förderung der digitalen Infrastruktur.
- Gründerpaket/Deregulierungspaket
- Neue Gesellschaftsform "Austrian Limited": Mit unbürokratischer Gründung, niedrigem Gründungskapital sowie der Einführung von Englisch für wichtige Amtswege.
- Stärkung der Wachstumsfinanzierung: Verlustverrechnungsmöglichkeit und steuerliche Absetzbarkeit von Wachstumsfinanzierung.
- Deregulierungsmaßnahmen: Mitarbeiterbeteiligung, Once-Only und Umsetzung der Grace-Period.
- "Masterplan Digitalisierung und Bildung"
- 8-Punkte Plan: Portal Digitale Schule, Vereinheitlichung bestehender Plattformen, Lehrendenfortbildung, Eduthek (Ausrichtung nach Lehrplänen), Gütesiegel Lern-Apps, Ausbau schulischer Basis IT-Infrastruktur, digitale Endgeräte für Schüler und Lehrer.
Zur weiteren Entlastung:
- Senkung der ersten Tarifstufe bei Lohn- und Einkommensteuer
- Rückwirkend mit 1.1.2020 mit Rückerstattung für bereits versteuerte Gehälter spätestens im September.
- Rückwirkend mit 1.1.2020 mit Rückerstattung für bereits versteuerte Gehälter spätestens im September.
- Erhöhung SV-Rückerstattung (Negativsteuer)
- Rückwirkend mit 1.1.2020, Erhöhung auf bis zu 100 Euro.
- Rückwirkend mit 1.1.2020, Erhöhung auf bis zu 100 Euro.
- Arbeitslosenunterstützung und Kinderbonus
- Einmalig zusätzlich 450 Euro zum Arbeitslosengeld.
- Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es einen Bonus von 360 Euro.
Das von der österreichischen Bundesregierung präsentierte Maßnahmenpaket "Zusammen in die Zukunft" unterstützt die Branchen Hotellerie, Gastronomie, Reisebüros und -veranstalter, Busunternehmen, Modehandel und die Veranstaltungsbranche.
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