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VoP - Verification of Payee

vom 10.06.2025

Inhaltsverzeichnis

    VoP - Verification of Payee
    NEUE EMPFÄNGERVERIFIZIERUNG BEI SEPA-ZAHLUNGEN


    Ab 9. Oktober 2025 treten wichtige Neuerungen beim SEPA-Zahlungsverkehr in Kraft. Zukünftig müssen Banken bei jeder Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Diese neue Regelung gilt im gesamten europäischen Zahlungsraum. Auslandszahlungen sind bis Ende 2026 noch ausgenommen.


    Was passiert im Detail?

    Sie übermitteln einen SEPA-Zahlungsauftrag inkl. „Transportunterschrift“ an Ihre Bank. Diese gleicht daraufhin den angegebenen Kontonamen mit der IBAN beim Empfängerinstitut ab. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine Rückmeldung – mit einem der folgenden Ergebnisse:
    • Match: Empfängername und IBAN stimmen überein. Alles korrekt!
    • Close Match: Es gibt kleine Abweichungen, z. B. „Meyer“ vs. „Meier“.
    • No Match: Empfängername und IBAN passen nicht zusammen.
    • No Check: Die Prüfung konnte nicht durchgeführt werden (z. B. wegen technischer Probleme).


    Wie geht es danach weiter?

    Sie erhalten zu jedem Auftrag ein Prüfprotokoll:
    • Bei Match wird die Zahlung verarbeitet.
    • Bei einem Close Match müssen Sie Ihre Stammdaten prüfen, korrigieren und den Auftrag erneut einreichen.
    • Bei No Match sollten Sie Rücksprache mit dem Empfänger halten und gemeinsam die Daten überprüfen.


    Gibt es Anpassungen in der WinLine im Zuge des SEPA-Verfahrens?

    Ja, sämtliche erforderlichen Programmänderungen im Zusammenhang mit dem neuen SEPA-Verfahren werden wie gewohnt rechtzeitig zur Verfügung gestellt. So wird sichergestellt, dass Sie optimal auf die neuen Anforderungen seitens der WinLine vorbereitet sind.


    Was können Sie jetzt schon tun?

    • Weisen Sie auf Ihren Rechnungen bereits jetzt auf den korrekten Kontoinhabernamen hin – exakt so, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist.
    • Überprüfen Sie die Hinterlegungen der Zahlungsdaten Ihrer Kreditoren auf Namensgenauigkeit zur IBAN.

    Wir halten Sie selbstverständlich weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden.

     

    Sämtliche obigen Ausführungen basieren auf dem jetzigen Stand der Informationen des Gesetzgebers bzw. den relevanten Institutionen.

    Unser WinLine FIBU-Team hilft Ihnen
    bei Fragen gerne weiter

     

    Stefan Pöschl
    Stefan Pöschl
    ERP Consulting und Support / Leitung Support
    Sonja Hieß
    Sonja Hieß
    ERP Consulting und Support
    Jakob Hochgatterer
    Jakob Hochgatterer
    ERP Consulting und Support
    Theresa Kaiselgruber
    Theresa Kaiselgruber
    ERP Consulting und Support