Welche Version ist für den Jahresabschluss erforderlich?
Alle Änderungen, die für eine Abrechnung ab Jänner 2025 notwendig sind, sind in der WinLine Version 12.26 enthalten. Diese sollte bei Ihnen eingespielt sein, bevor Sie den Monatsabschluss von 12/2024 auf 01/2025 durchführen.
Bei den Änderungen handelt es sich um:
- Aktuelles TASY
- Lohnsteueranpassungen
- DB/DZ und Kommunalsteuerwerte
- Pfändungswerte
- Neuerungen in der ELDA betreffend die Meldungen:
- AE für Krankenentgelt - neues Datumsfeld, falls das DV gelöst wurde
- AE für Wochengeld - neue Felder für etwaige enthaltene Prämien
- Anmeldung - es ist nun auch möglich eine Anmeldung ohne SV Anmeldedatum zu erstellen, dies ist notwendig bei der Anmeldung für Sonderwochengeld (nur BV)
- Abrechnungsschemata
- Homeoffice Tage/Pauschale wurde umbenannt in Telearbeit Tage/Pauschale
- NEU: Kinderbetreuung (wenn vom DG ein Zuschuss zur Kinderbetreuung bezahlt wird)
- NEU: Aufwandsentschädigung E-KFZ (Ladekostenersatz und Wallbox)
Hinweise zu möglichen Anpassungen
Die Sätze für das amtliche Kilometergeld und die Taggelder wurden angepasst. Dies erfordert eventuell eine Anpassung Ihrer Konstantenwerte (falls Ihre Lohnarten auf Konstanten zugreifen).
Vorschau L16 ab März 2025
Ab dem 1. März 2025 wird für den Versand von L16 eine neue Satzversion benötigt. Diese wird in einem Folgepatch zu Patch 26 zur Verfügung gestellt.
Abschließend möchten wir sie daran erinnern, dass mit der Dezemberabrechnung wieder die Kontrollsechstelberechnung durchgeführt wird. Bitte planen Sie daher eine entsprechend längere Abrechnungsdauer ein, da eventuell Aufrollungen durchzuführen sind. Sollten Sie unter dem Jahr - via Rollung - Beginndaten, SV/LST Tage oder Verrechnungsgrundlagen geändert haben, prüfen Sie bitte, ob diese nach einer etwaigen Kontrollrollung noch entsprechend vorhanden sind, um bereits abgeschlossene Clearingfälle nicht wieder zu öffnen.