Nachstehend lesen Sie wichtige Informationen zum WinLine LOHN betreffend Pension und Erwerbstätigkeit.
Was ist neu für Arbeitnehmer, die nach Antritt ihrer Pension weiterarbeiten
Arbeitet ein Dienstnehmer nach Antritt seiner Pension in einem vollversicherten Dienstverhältnis weiter, wird der Dienstnehmeranteil der Pensionsversicherung (teilweise) rückverrechnet. Die Bemessungsgrundlage der Rückverrechnung ist mit der Höchstbemessungsgrundlage der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze x 2 gedeckelt (im Jahr 2024 entspricht dies einer Höchstbemessung von € 1.036,88 pro Monat). Diese Regelung ist vorerst auf 2 Jahre befristet (2024 und 2025). Die Rückverrechnung erfolgt mittels des neuen Abschlags "A22 - Reduktion DN-Anteil PV"" und wird am mBGM entsprechend ausgewiesen.
Wo findet man weitere Informationen zu diesem Thema?
ÖGK
WinLine
Das Whitepaper - Pensionsanspruch/Pension und Erwerbstätigkeit enthält sämtliche Informationen zu den notwendigen Stammdaten, Abrechnung und Auswertungen sowie zur Rollung für bereits im Jahr 2024 abgerechneten Perioden.
Welche Version der WinLine und welche TASY-Version ist erforderlich?
Die Stammdatenerweiterungen, die für die Abrechnung der PV-Reduktion notwendig sind, sind ab WinLine Edition 2024 Version 12.21 enthalten. Das TASY, das den neuen Abschlag A22 enthält trägt das Datum 12.03.2024