In Österreich gilt für Unternehmen die Registrierkassenpflicht sowie die Belegerteilungsverpflichtung. Die WinLine KASSE AT erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach Bundesabgabenordnung (BAO). Die Verpflichtung zur elektronischen Aufzeichnung aller Transaktionen haben jede Unternehmerin/jeder Unternehmer, wenn sie einen Jahresumsatz von 15.000 Euro oder einen Barumsatz von 7.500 Euro überschreiten. Kreditkarten, Bankomatkarten und Gutscheine fließen ebenfalls mit in die Barumsätze ein.
Außerdem muss jede Unternehmerin/jeder Unternehmer bei Barzahlungen einen Kassabeleg (Kassenbon) erstellen und der Käuferin bzw. dem Käufer aushändigen (Belegerteilungspflicht).Ebenso ist es Pflicht, die Daten manipulationssicher zu speichern. Das heißt, jede Änderung muss nachvollziehbar sein. Belege/Storno dürfen demnach nicht löschbar sein.
Sie benötigen lediglich das Zusatztool WinLine KASSE AT und schon steht Ihnen unser elektronisches Registrierkassensystem zur Verfügung.
Unser Registrierkassensystem WinLine FAKT KASSE AT kann stand-alone, d.h. unabhängig vom Einsatz der WinLine FAKT betrieben werden. Sie ist die ideale Lösung für Neukunden oder für bestehende Anwender, die aber keine WinLine FAKT im Einsatz haben.